Wer ein in der Slowakei zugelassenes Auto besitzt, kauft oder verkauft, sollte den 1. Oktober 2026 im Kalender haben. Seit diesem Tag prüft der Staat die Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch über Datenbanken. Ein unversichertes Fahrzeug besteht weder die technische noch die Abgasuntersuchung, und das Bußgeld kommt per Post. Hier die konkreten Beträge und Fristen.
Was sich in der Slowakei geändert hat
Die Novelle mit dem Spitznamen Lex PZP – das Gesetz Nr. 77/2026 Z. z., das das Gesetz Nr. 381/2001 Z. z. über die Kfz-Haftpflichtversicherung ändert – ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. In den ersten Wochen ging es vor allem um Warnhinweise: Das Fahrzeugregister wurde mit dem Register des Slowakischen Versicherungsbüros verknüpft, Halter unversicherter Fahrzeuge erhielten Aufforderungen.
Seit dem 1. Oktober 2026 läuft das System im Echtbetrieb. Ist ein zugelassenes Fahrzeug länger als 30 Tage ohne gültige Haftpflichtversicherung, kann die Bezirksbehörde ein Bußgeld im sogenannten Mandatsverfahren verhängen – allein auf Basis der Registerdaten, ohne klassisches Verwaltungsverfahren. Die Haftung ist objektiv: Ob mit dem Auto überhaupt gefahren wurde, spielt keine Rolle.
Was ein unversichertes Fahrzeug kostet
Die Höhe richtet sich nicht nach der Dauer, sondern nach der zulässigen Gesamtmasse:
- 120 € – Fahrzeuge bis 750 kg, etwa Anhänger
- 300 € – über 750 kg bis 3 500 kg, also gewöhnliche Pkw, Transporter und Motorräder
- 600 € – über 3 500 kg bis 12 000 kg
- 900 € – über 12 000 kg
- doppelter Betrag im Wiederholungsfall; ein erneutes Bußgeld ist frühestens 150 Tage nach Rechtskraft der vorherigen Entscheidung möglich
So sinkt das Bußgeld auf ein Drittel
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die meisten unversicherten Fahrzeuge kein Vorsatz sind, sondern Vergesslichkeit. Deshalb gibt es zwei Ermäßigungen, beide an die Frist von 15 Tagen ab Zustellung gebunden:
- Zahlung innerhalb von 15 Tagen senkt das Bußgeld um ein Drittel – beim Pkw von 300 € auf 200 €.
- Wer in derselben Frist zusätzlich nachweist, dass das Fahrzeug versichert oder abgemeldet wurde, zahlt noch einmal ein Drittel weniger – also 100 €.
Behördenpost liegen zu lassen ist hier also die mit Abstand teuerste Variante.
Ohne Versicherung keine technische Untersuchung
Die zweite Änderung betrifft auch korrekt versicherte Halter. Seit Oktober prüft die Prüfstelle die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung direkt in der Datenbank. Taucht das Fahrzeug dort nicht als versichert auf, gibt es kein positives Ergebnis – unabhängig vom technischen Zustand des Autos.
Prüfen lässt sich das kostenlos: Das Slowakische Versicherungsbüro bietet auf seiner Website eine öffentliche Abfrage des Kfz-Versicherers nach Kennzeichen oder Fahrgestellnummer. Besonders sinnvoll ist das, wenn die Police erst wenige Stunden vor dem Termin abgeschlossen oder gerade der Versicherer gewechselt wurde.
Stehendes Auto: vorübergehende Abmeldung
Der Klassiker: Das Auto steht seit zwei Jahren in der Garage, niemand fährt damit, die Police ist längst abgelaufen. Genau dieses Fahrzeug findet das System.
Die Lösung ist die vorübergehende Abmeldung aus dem Register, möglich bei jeder Verkehrsinspektion oder elektronisch über das Portal slovensko.sk. Die Gebühr beginnt bei 5 € für bis zu ein Jahr (die Hälfte bei elektronischem Antrag) und steigt mit der Dauer. Während dieser Zeit ist keine Haftpflicht nötig, und der Versicherer erstattet den nicht verbrauchten Beitrag. Fahrzeuge, die sehr lange ohne Versicherung bleiben, können von Amts wegen dauerhaft aus dem Register gestrichen werden.
Beim Kauf und Verkauf zählt der Umschreibetag
Der häufigste Irrtum: Der Verkäufer glaubt, die Police laufe für den Käufer weiter. Tut sie nicht. Die slowakische Haftpflichtversicherung endet in dem Moment, in dem die Halterübertragung im Register eingetragen wird. Der Verkäufer hat Anspruch auf Erstattung des Restbeitrags, der Käufer braucht einen eigenen Vertrag am Tag der Umschreibung – nicht „in den nächsten Tagen“.
- Sie kaufen? Schließen Sie die Versicherung ab, bevor Sie losfahren. Fahrgestellnummer und die Daten aus dem Fahrzeugschein genügen, der Abschluss dauert online wenige Minuten.
- Sie verkaufen? Melden Sie dem Versicherer nach der Umschreibung das Ende des Vertrags und fordern Sie den Restbeitrag zurück.
- Sie kaufen ein lange stehendes Auto? Klären Sie, ob es vorübergehend abgemeldet ist und wie lange die technische Untersuchung noch gültig ist.
Ungenutztes Auto lieber verkaufen
Steht bei Ihnen ein Fahrzeug, das Sie nicht mehr brauchen, sind die neuen Regeln ein guter Anlass, die Sache zu erledigen: entweder abmelden oder einen neuen Besitzer finden, solange das Auto noch einen Wert hat.
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Der Artikel beschreibt die Rechtslage in der Slowakei: Gesetz Nr. 381/2001 Z. z. in der Fassung des Gesetzes Nr. 77/2026 Z. z. (Lex PZP), Stand September 2026. In Deutschland, Österreich und anderen Ländern gelten eigene Regeln.

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